Gutachten für Entschädigung - Scharbeutz
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Scharbeutz, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Scharbeutz kommen bzw. sich nicht in Scharbeutz auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Scharbeutz - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Scharbeutz ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein in Schleswig-Holstein. Scharbeutz ist auch der Name einer Dorfschaft der Gemeinde.
Der Ort war früher landwirtschaftlich geprägt und entwickelte sich zu einem Ostseeheilbad, dessen Übernachtungszahlen 2002 zu den zehn höchsten Schleswig-Holsteins gehörten.
Slawische Vorläufersiedlungen des Ortes bestanden schon vor mehr als 1000 Jahren. Der Name Scharbeutz geht auf das slawische Dorf Scorbuze oder Schoreboce zurück. Diese Bezeichnung heißt so viel wie „der Hof des Skorobyc“; letztgenannter Name zerfällt in die Teile skorz (slaw. „schnell, flink“) und bytz (slaw. „sein, bestehen“).
Im 15. Jahrhundert wurde der Raum von der Kartause Ahrensbök beherrscht, im 17. Jahrhundert von den Dänen beeinflusst; Staatsgüter, wie der, wurden gegründet. Erst im 19. Jahrhundert kam es im Küstenbereich zu einer eigenständigen Entwicklung.
Im Jahre 1850 lebten in Scharbeutz weniger als 200 Menschen, Haffkrug hatte etwa 200 und Gleschendorf etwa 300 Einwohner. In Haffkrug entwickelte sich ab 1812, in Scharbeutz ab 1837 der Badetourismus. Trotzdem wurde das Elisabethbad in Haffkrug erst 1840, das Augustusbad in Scharbeutz erst 1850 durch den Hamburger Kaufmann Charles Kelley fertiggestellt
Am 1. Januar 1971 wurde ein Teilgebiet der Gemeinde Ratekau mit damals etwa 30 Einwohnern in die Gemeinde Haffkrug-Scharbeutz umgegliedert. Am 1. Januar 1974 wurden die Gemeinden Gleschendorf und Haffkrug-Scharbeutz zur Gemeinde Scharbeutz vereinigt
Bundesland: Schleswig-Holstein
Kreis: Ostholstein
Einwohner: 11.309 je km² 215
Postleitzahlen: 23683, 23684, 23629
Vorwahlen: 04503, 04524, 04563
Kfz-Kennzeichen: OH
Nachbargemeinden: Süsel, Sierksdorf, Ratekau, Stockelsdorf, Ahrensbök
Gemeindeverwaltung
Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz
Bürgermeisterin: Bettina Schäfer